FFP2-Masken für Risikopatienten

Laut Schutzmasken-Verordnung der Bundesregierung vom 16.10.2020 erhalten alle Risikopatienten 12 FFP2-Masken.

Dies betrifft Sie in folgenden Fällen:

  1. Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet oder
  2. bei Ihnen liegt eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vor:
    • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
    • chronische Herzinsuffizienz
    • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
    • Demenz oder Schlaganfall
    • Diabetes mellitus Typ 2
    • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
    • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
    • Trisomie 21
    • Risikoschwangerschaft.

Noch im Januar verschicken alle Krankenkassen an Anspruchsberechtigte zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine für insgesamt 12 FFP2-Schutzmasken zur Einlösung in einer Apotheke.

Den ersten Berechtigungsschein können Sie bis 28. Februar 2021, den zweiten vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 einlösen. Die Eigenbeteiligung beträgt jeweils 2€.

Bei uns erhalten Sie hochwertige, zertifizierte FFP2-Masken, die in Deutschland hergestellt werden. Somit unterstützen Sie den Produktionsstandort Deutschland.
Sie brauchen sich Ihre Masken nicht vorab zu reservieren, kommen Sie einfach vorbei, wir haben genügend Masken für alle an Lager.

Wenn Sie nicht selbst vorbei kommen können, rufen Sie uns einfach unter 0711 9388150 an.

Sollten Sie zu keiner Risikogruppe gehören, können Sie gerne auch Ihre FFP2-Masken günstig bei uns kaufen.

Wie lange kann ich meine FFP2-Maske tragen?

Diese Masken sind nicht waschbar und Einmalartikel, sollten also maximal 10 Stunden getragen werden. Allerdings hat die FH Münster einen Leitfaden entwickelt, wie FFP2-Masken für den privaten Gebrauch wiederaufbereitet werden können:
Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch (Link zur FH Münster)